Beschreibung
Information zum Rücktrittsschutz für Erziehungsberechtigte
Mit dem Rücktrittsschutz sichern Sie sich für den Fall ab, dass Ihr Kind die gebuchte Reise oder den Aufenthalt kurzfristig doch nicht antreten kann. Hintergrund ist, dass laut Beherbergungsvertrag bei einem Rücktritt vor Reisebeginn Stornokosten entstehen können. Der Veranstalter kann in diesem Fall eine angemessene Entschädigung verlangen.
Der Rücktrittsschutz ist daher besonders sinnvoll, um finanzielle Belastungen zu vermeiden, wenn eine Teilnahme unerwartet abgesagt werden muss, zum Beispiel wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer, abgesicherter Gründe. Ohne Rücktrittsschutz können je nach Zeitpunkt der Absage und Größe der Buchung erhebliche Kosten entstehen. Der Vertrag nennt hierzu feste Stornostaffeln.
Bei uns gilt die Reiserücktrittsversicherung typischerweise bei unerwarteten, versicherten Ereignissen. Dazu gehören insbesondere:
- Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Kindes. Für psychische Erkrankungen gelten zusätzliche Nachweisanforderungen.
- Schwere Unfallverletzung.
- Tod einer versicherten oder nahestehenden Person; in den Bedingungen ist auch ein Todesfall aufgrund von Covid-19 ausdrücklich genannt.
- Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen.
- Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke.
- Unaufschiebbarer Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen/Geweben nach dem Transplantationsgesetz.
Der Rücktrittsschutz kann bis maximal 12 Wochen vor Antritt der Fahrt gebucht werden.
